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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

Angebot und Vertragsschluß

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Bei sofortiger Auslieferung gilt die Rechnung zugleich als Bestätigung. Maße, Gewichte, Abbildungen oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Für Abhol- oder Abrufaufträge besteht Abnahmeverpflichtung des Käufers in voller Höhe der im Auftrag vermerkten Menge. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% bei bedruckten Artikeln können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

Preise

Alle früheren Preislisten sind ungültig. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Im Falle der Neueinführung oder Erhöhung von Steuern ist der Verkäufer auch innerhalb der 30-Tage-Frist zur Weitergabe berechtigt. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise beruhen auf den im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Kostenfaktoren, insbesondere Rohmaterialpreisen, Löhnen, Steuern, Frachten und dergleichen.

Wir behalten uns jederzeit das Recht vor, etwaige Teuerungszuschläge aufgrund gestiegener Kosten (Energiekosten, Rohstoffkosten, usw.) zu erheben, auch wenn diese erst nach Vertragsabschluss eintreten. Für Lieferungen innerhalb Deutschland berechnen wir bei einem Nettowarenwert bis € 350,00 Versandkosten von € 8,90 pro Paket, bei Lieferungen bei einem Nettowarenwert ab € 350,00 liefern wir frei Haus (BRD). Liegt der Bestellwert unter € 100,00 Nettowarenwert, berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von € 10,00 für Ihre Bestellung. Ausgenommen hiervon sind Expresssendungen, Inselzustellung oder speziell gekennzeichnete Artikel „Sperrgut“ oder „LKW“. In diesen Fällen berechnen wir zu den Frachtkosten Sperrgutkosten von € 32,90 oder pro Palette eine Pauschale von € 56,90. Papierwaren aller Art sind von diesen Regelungen ausgenommen und werden, soweit nicht anders vereinbart, ab Werk versendet. Ein Warenversand ins Ausland erfolgt ab Werk.

Lieferverzögerungen

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. –, auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch zu erfüllenden Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten

Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, oder sich im Verzug befindet, kann der Käufer Gewährleistungsansprüche wegen Verzugs nur geltend machen, wenn er vorher eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat. Die Geltendmachung eines 5 % des Rechnungswertes übersteigenden Verzugsschadens ist ausgeschlossen.

Gefahrtragung

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

Der Versand der Ware erfolgt, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, stets nur auf Gefahr des Bestellers bzw. Empfängers. Versicherung erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen und auf Kosten des Bestellers bzw. Empfängers.

Gewährleistung

Der Verkäufer leistet Gewähr dafür, daß seine Eigenprodukte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind.

Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Lagerungsanweisung des Verkäufers nicht befolgt oder die Produkte ansonsten unsachgemäß gelagert, so entfällt jede Gewährleistung.

Der Käufer muss dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch nach sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

Im Falle einer zu Recht erfolgten qualitativen Beanstandung erfolgt spesenfreie Ersatzlieferung. Ist das Produkt nicht mehr lieferbar, so kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Diese Rechte stehen dem Käufer auch dann zu, wenn die bereits erfolgte Ersatzlieferung ebenfalls mangelhaft ist. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

Die vorstehenden Absätze enthalten abschließende Gewährleistung für die Eigenprodukte des Verkäufers und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.

Reklamationsbearbeitung von Elektro-Geräten

Werden Produkte zur Überprüfung eingesendet wird eine Bearbeitungspauschale von € 40,– in Rechnung gestellt, sofern

  • kein Reparaturauftrag freigegeben wird
  • es sich nicht um eine Garantieabwicklung handelt
  • es sich nicht um einen Qualitätsmangel innerhalb der Garantiezeit handelt

Reparaturen (ausserhalb einer Garantieregulierung) unter einem Auftragswert von netto € 100,– werden ohne Vorlage eines Kostenvoranschlages vorgenommen. Beschädigungen durch Handhabefehler, Zweckentfremdung etc. ... haben ein Erlöschen der Garantie zur Folge.

Rücksendungen

Wir behalten uns das Recht vor, eine Wiedereinlagerungsgebühr in angemessener Höhe in Abzug zu bringen. Bei Rücksendungen unter einem Nettowarenwert von € 100,00 erheben wir pauschal € 10,00. Bei einem Nettowarenwert von über € 100,00 werden 10 % Gebühr in Abzug gebracht. Rücksendungen können nur nach telefonischer Rücksprache mit uns erfolgen. Für die Rücksendung ist absolut notwendig, das Rücksendeformular (https://www.schneider-gmbh.com/de/downloads) ausgefüllt mitzusenden. Wir können nur unbeschädigte Originalverpackungen zurück nehmen. Bitte achten Sie auf sorgfältige Verpackung der Ware.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das Miteigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das Miteigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmässig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das Miteigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware an der dem Verkäufer Miteigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Pfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehende Forderung tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer ist in diesem Fall außerdem verpflichtet, den Drittschuldnern die Abtretung anzuzeigen und dem Verkäufer Namen und Anschriften der Drittschuldner, sowie die gegen diese bestehende Forderung unverzüglich mitzuteilen.

Zahlung

Eine Bezahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Zahlungen mittels Wechsel bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers. Für Wechselzahlungen wird Skonto nicht gewährt, sämtliche Spesen und Gebühren gehen zu Lasten des Kunden. Im Scheck-Wechselgeschäft bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen, bis der letzte Wechsel eingelöst ist.

Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 3% über Zentralbankdiskont, mindestens jedoch 10% zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.

Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstrittig sind.

Zahlungen sind ausschließlich an den Verkäufer unmittelbar zu leisten. Soweit Zahlungen an Vertreter oder Beauftragte des Verkäufers erfolgen, haben diese nur schuldbefreiende Wirkung, wenn eine schriftliche Inkassovollmacht des Verkäufers oder die vom Verkäufer ausgestellte Quittung vorgewiesen wird.

Produktänderungen

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Formänderungen, Rezepturänderungen und Verpackungsänderungen vorzunehmen.

Haftungsbeschränkungen

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

Rücktrittsrecht

Der Verkäufer ist berechtigt, von noch nicht voll erfüllten Verträgen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Käufer ohne Fristsetzung zurückzutreten, wenn ein gerichtliches Vergleichsverfahren oder die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Käufers beantragt ist. Dem Verkäufer steht ein Rücktrittsrecht nach Abs.1 außerdem dann zu, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (s. Eigentumsvorbehalt, Punkt 6) und eine Nachfrist von 10 Tagen fruchtlos verstrichen ist.

Anwendbares Recht

Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des Haager einheitlichen Kaufrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Teile ist Göppingen. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen im übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommen.